AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Daniel Lehnhardt
Alte Kölner Straße 16
51491 Overath
Stand 31.12.2023
1 Geltung der Bedingungen
Daniel Lehnhardt, Alte Kölner Straße 16, 51491 Overath (im folgenden Auftragnehmer genannt) erbringt seine Dienste oder Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens bei der erstmaligen Nutzung der Auftragnehmer-Dienste oder Dienstleistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer diese schriftlich bestätigt.
Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen
2 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag über die Nutzung von Auftragnehmer – Diensten oder Dienstleistungen kommt mit der beiderseitigen Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages zustande.
Soweit der Auftragnehmer sich zur Erbringung der angebotenen Dienste oder Dienstleistungen Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden von Auftragnehmer kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste oder Dienstleistungen begründbares Vertragsverhältnis
3 Kündigung
Bei Verträgen ohne Laufzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende kündbar.
Bei Verträgen mit Laufzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf mit einer Frist von zwei Wochen der Mindestmietzeit kündbar.
Hat der Kunde bei Verträgen gemäß §3 (1) bereits für Monate gezahlt, die der Kunde durch Kündigung nicht mehr in Anspruch nehmen möchte, so werden dem Kunden alle Beträge für die verbleibenden vollen Monate innerhalb von 10 Tagen auf seinem Konto gutgeschrieben.
Hat der Kunde bei Verträgen gemäß §3 (2) bereits für Monate gezahlt, die der Kunde durch Kündigung nicht mehr in Anspruch nehmen möchte, so werden dem Kunden keine Beträge gutgeschrieben. Das Recht, die Leistungen bis zum Ende des Vertragsverhältnisses in Anspruch zu nehmen, behält der Kunde.
4 Leistungsumfang
Der gesamte Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem detaillierten Angebot des Auftragnehmers, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag der beiden Parteien.
Das Angebot ist Teil des Vertrages.
Die Parteien können jederzeit einvernehmlich Leistungen erweitern, ändern und verbessern.
Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, die Leistungen zu verringern, in diesem Fall gilt §4 Abs.1 entsprechend.
5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet,
(a) die vereinbarten Entgelte entsprechend des angenommenen Angebots, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer, fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde dem Auftragnehmer die entstandenen Kosten zu erstatten.
(b) jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen der Auftragnehmer geführt wird anzuzeigen.
(2) Verstößt der Kunde gegen die oben genannten Pflichten, ist der Auftragnehmer sofort oder nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen
6 Zahlungsbedingungen
(1) Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet
(2) Sonstige Entgelte für zusätzlich vom Kunden gewünschte Dienstleistungen, sind nach Erbringen der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig
(3) Der Rechnungsbetrag muss spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
(4) Werden in Verträgen abweichende Zahlungsvereinbarungen getroffen, haben diese Vorrang.
7 Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, Rückvergütung
(1) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der TELEKOM usw., hat Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
(2) Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern.
8 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen
(2) Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte in Verzug, so kann Auftragnehmer das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten
9 Geheimhaltung, Datenschutz
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Kunden unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
10 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind gegenüber dem Auftragnehmer ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
11 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die dem Auftragnehmer und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Auftragnehmer – Dienste oder Dienstleistungen oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
12 Suchmaschinen-Optimierung (SEO)
Der Auftragnehmer erbringt auf explizit so bezeichneten Auftrag Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinen-Optimierung (Search-Engine-Optimization), nachfolgend kurz SEO genannt, mit dem Ziel, die Webseiten seiner Kunden möglichst optimal zu platzieren und den Kunden so qualifizierte Besucher auf seine Webseiten zu leiten. Der Auftragnehmer kann keine Garantieerklärungen bezüglich der zu erreichenden Besucherzahlen oder Rankings und/oder Platzierungen abgeben.
Auftragnehmer optimiert die Homepage (Haupt-URL) und weitere bei Beauftragung explizit inkludierte und vereinbarte Webseiten des Auftraggebers und erstellt Informationsseiten im Hinblick auf eine verbesserte Positionierung. Die Optimierung wird für mit dem Kunden vereinbarte Suchbegriffe und Suchbegriffskombinationen, im folgenden Keywords genannt, vorgenommen.
Der Auftragnehmer kann benachbarte oder ähnliche Suchbegriffe verschiedener Auftraggeber entsprechend betreuen. Der Auftragnehmer wird dabei nicht den Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines anderen Auftraggebers geben.
Der Auftraggeber erhält keine Exklusivität für Begriffe
Zur Erhöhung der sogenannten „Link popularity” und „Link relevancy“ können in offener dezenter als auch versteckter Form Links angebracht werden, um die Vernetzung zu erhöhen.
An geeigneter Stelle wird ein Link auf die Seiten von Auftragnehmer und Partnern, die zur Verbesserung der Positionierung beitragen können, angebracht
Gewährleistung und Garantie: Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leistungen entsprechend dem bei Vertragsabschluss gültigen Angebot genutzt werden können und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen
Fehler im Sinne der Gewährleistung sind ausschließlich reproduzierbare Fehler, deren Ursache in Qualitätsmängeln der Leistungen von Auftragnehmer liegt. Kein Fehler ist insbesondere eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, unzulässigen oder schadhaften Daten etc. resultiert.
Der Auftragnehmer kann Gewährleistung durch Nachbesserung erbringen.
Falls die Nachbesserung nach drei Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Nachfrist endgültig fehlschlägt, hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen.
Für Schadenersatzansprüche gilt Absatz (10). Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen
13 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln, Bundesrepublik Deutschland
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist – soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der jeweilige Sitz von Auftragnehmer.
Auf diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.